Einen Urlaub zu planen und zu buchen ist in der jetzigen Situation natürlich mit sehr viel Unsicherheit verbunden. Viele Gäste fragen deshalb zurecht nach den Stornierungsbedingungen unter diesen besonderen Voraussetzungen.
Grundsätzlich gelten bei einer Stornierung unsere ganz normalen Stornierungsbedingungen, die in unseren AGB veröffentlicht sind. Diese finden Sie hier.
In jedem Fall empfehlen wir unseren Gästen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese wird dann in bestimmten Fällen (z.B. Krankheit, Todesfall, Quarantäne, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, ..) die Stornokosten erstatten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem persönlichen Versicherungsberater oder auf gängigen Vergleichsportalen über die für Sie beste Versicherung.
Nun gibt es natürlich viele Fälle, die auch durch eine Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt werden können.
Hier ein paar Beispiele:
--> In diesem Fall erhalten Sie selbstverständlich den gesamten Reisepreis (ohne Bearbeitungsgebühr) erstattet. Hier
tragen wir das Risiko. Leider gibt es für diese Fälle keine Versicherung.
--> Das ist natürlich nicht der Urlaub, den Sie gebucht haben! Geben Sie uns möglichst umgehend Bescheid, ob Sie
trotzdem reisen möchten. Falls nicht, erhalten Sie in diesem Fall natürlich Ihr Geld zurück.
--> Hier ist die Frage, ob es für den Gast zumutbar ist, diese Bedingungen zu erfüllen. Bitte rufen Sie uns in diesen juristisch nicht
eindeutigen Fällen an und wir finden hoffentlich eine einvernehmliche Lösung.
Es wird in dieser Saison sicherlich noch viele weitere Fälle geben, die sich nicht klar einordnen lassen. Wenn Sie von einem solchen Fall betroffen sind, rufen Sie bitte umgehend an oder schreiben Sie uns und wir versuchen gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich hoffe sehr, dass Sie Ihren Uraub wie geplant antreten können und wünsche Ihnen bis dahin alles Gute!
Bleiben Sie gesund und bis bald,
Birte Wagener-Ehler